Intern: Um unsere Inhalte möglichst leserfreundlich zu gestalten, verwenden wir oft das „generische Maskulinum“. Wir möchten betonen, dass wir diese verkürzte Sprachform geschlechtsneutral und aus rein redaktionellen Gründen nutzen. Sie beinhaltet keine Wertung.
Vorab: in diesem Jahr wird in Niedersachsen erstmals wieder die parallele Amtszeit des OB und des Stadtrates getrennt. Bei der letzten Wahl 2021 wurde für beide die Amtszeit parallel auf 5 Jahre festgelegt. In diesem Jahr wird ein bereits bekanntes früheres System wieder umgesetzt. Der OB wird am 13. September 2026 für 8 Jahre gewählt und der Stadtrat für 5 Jahre.
Begriff Partei: Zur besseren Lesbarkeit nennen wir es immer Partei, auch wenn es sich um eine Wählergemeinschaft (Verein) oder Einzelkandidaten handelt.
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
In Blau geschrieben sind Hinweise, die so nicht im Gesetz stehen, sondern die Anmerkungen unsererseits zur besseren Lesbarkeit für die Kommunalwahlen 2026 in Delmenhorst sind. In Landkreisen und Gemeinden sind die Bezeichnungen der Positionen anders benannt.
Wie wird gewählt – wie viele Wahlzettel gibt es?
Die Wählerinnen und Wähler erhalten bei der Kommunalwahl je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (in Delmenhorst die Wahl für den Stadtrat und die Wahl zur Oberbürgermeisterin- bzw. zum Oberbürgermeister. Im Gesetz stehen für Oberbürgermeisterin- bzw. Oberbürgermeisterwahl die Begriffe Hauptverwaltungsbeamtin oder Hauptverwaltungsbeamter)
Oberbürgermeisterwahl und Auszählung:
Es kann auf dem Stimmzettel nur eine Person angekreuzt werden. Ausgezählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Direkt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat (50% plus 1 Stimme). Haben sich mehrere Bewerberinnen / Bewerber der Wahl gestellt, aber niemand die erforderliche Stimmenzahl (50% plus 1 Stimme) erhalten, so findet am zweiten Sonntag nach der Wahl (hier am Sonntag, 27. September 2026) eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmgleichheiten entscheidet das Los, wer an der Stichwahl teilnimmt.
Und wenn in der Stichwahl der beiden Kandidaten der unwahrscheinliche Fall der exakten Stimmengleichheit herrscht, so gilt nach dem Niedersächsischen
Kommunalwahlgesetz Gem. § 45l Abs. 2 Satz 2, dass auch hier ein Losentscheid durch die Wahlleitung entscheidet.
Übrigens: gibt es nur einen Bewerber, so muss er mehr Ja als Neinstimmen haben. In Delmenhorst gab es immer mehrere Bewerber, aber im ländlichen Umfeld kam es schon öfter vor, dass es nur einen Kandidaten gab. Ein Bürgermeister aus dem Umfeld sagte einmal: „es ist optisch besser, bei mehreren Kandidaten nicht gewählt zu werden. Als Einzelkandidat nicht die Mehrheit zu bekommen, wäre schädlicher.“
Stadtrat und Auszählung (sehr komplex):
Für diese Wahl gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können (anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen) auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste einer Partei oder Wählergemeinschaft) oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren). (Man kann also die über den Einzelnamen eines Kandidaten genannte Partei ankreuzen. Dabei können (müssen nicht) alle 3 Kreuze der der gewünschten Partei gesetzt werden.)
Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren). (also man kann diese 3 Kreuze komplett verteilen; es dürfen aber nicht mehr als 3 Kreuze gemacht werden und man muss erkennen können, was gewünscht ist. Daher muss der Bürger das Kreuz an der richtigen Stelle einsetzen, damit die Auszähler abends die gewollte Stimme sehen können.)
Das Wahlsystem setzt voraus, dass alle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Da eine einzige Kandidatenliste für das gesamte Wahlgebiet (hier auch Delmenhorst) eine zu große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebiets in annähernd gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Kandidatenlisten. In Delmenhorst gibt es die Wahlgebiete DEL-Mitte, DEL-Nord, DEL-Ost und DEL-Süd, sowie den Ortsrat Hasbergen. Kandidaten für Hasbergen müssen auch in Hasbergen wohnen.
Das bedeutet, dass zwar die Partei Nummer A in allen Gebieten antritt und gewählt werden kann, aber ein Kandidat, der z.B. in Nord aufgestellt ist, nicht auf dem Stimmzettel Süd zu sehen sein wird. Der Kandidat muss nicht in dem Wahlbereich wohnen, in dem er gewählt werden will; aber er muss in dem Wahlgebiet, also der Stadt Delmenhorst, wohnen und verliert mit einem Wegzug auch sein Mandat.
Hier können die beiden Stimmzettel aus dem Jahr 2021 gesehen werden
Also, wie wird nun die Sitzverteilung für den Stadtrat ausgezählt?
Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Für die Sitzverteilung findet das nach dem Engländer Thomas Hare und dem deutschen Mathematikprofessor Horst Niemeyer benannte Proportionalverfahren Anwendung. Hierbei wird das Stimmenverhältnis proportional auf das Sitzverhältnis übertragen.
Dazu wird die Gesamtzahl, der in der jeweiligen Vertretung zu vergebende Sitze mit der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmenzahl multipliziert und durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen dividiert. Diese Berechnung ergibt Proportionalzahlen.
Jeder Wahlvorschlagsträger (Person auf dem Wahlzettel) erhält zunächst so viel Sitze, wie sich nach seiner Proportionalzahl für ihn ganze Sitze ergeben. Die danach noch zu vergebenden Sitze erhalten die Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber mit den höchsten Zahlenbruchteilen. Innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen kommen die Bewerberinnen und Bewerber teilweise nach dem Grundsatz der Personenwahl (Reihenfolge nach der Zahl der persönlich erhaltenen Stimmen), teilweise nach dem Grundsatz der Listenwahl (Reihenfolge nach der Benennung im Wahlvorschlag) zum Zuge. Einen Mindeststimmenanteil für die Teilnahme am Verteilungsverfahren („Sperrklausel, z.B. 5% Hürde„) gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.
Hier ist eine sehr ausführliche Erklärung zu diesem Wahlverfahren zu sehen: https://www.math.uni-augsburg.de/htdocs/emeriti/pukelsheim/2017c.pdf
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben,
in diesem Fall Delmenhorst, egal in welchem Ortsteil - nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- sowie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (hier der Stadt Delmenhorst) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich (rechtzeitig) anzumelden!
Hinweis: alle EU-Bürger über 16, die seit mehr als 3 Monaten in Delmenhorst leben, dürfen zu einer Kommunalwahl gehen, also z.B. auch Portugiesen, Bulgaren usw. Das ist in den anderen EU-Ländern ebenfalls so. Wenn man als Deutscher länger als 3 Monate aus Malle lebt und vor allem dort gemeldet ist, darf man dort als Wähler an den Kommunalwahlen teilnehmen.
Wer kann gewählt werden? > Stadtrat:
Gewählt werden (so genanntes passives Wahlrecht) können Personen, die am Wahltag
- 18 Jahre alt sind (es gibt keine Altersbeschränkung nach oben),
- seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (also Delmenhorst) ihren Wohnsitz haben und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Hinweise: es kann sich also ein Portugiese, der keine deutsche Staatsbürgerschaft innehat, aber seit 6 Monaten in Delmenhorst gemeldet ist, zur Wahl stellen und gewählt werden. Auch das ist EU-weit so geregelt.
Sketch: Wenn man den Nachnamen König hat, könnte man sich auf Malle als „König von Mallorca“ bezeichnen. 😊
Wer während seiner Amtszeit aus seinem Wahlgebiet wegzieht (Delmenhorst) verliert das Stadtrats-Mandat. Es würde dann im Falle einer Partei ein Nachrücker, der bei der Hauptwahl nicht genügend Stimmen hatte, nachkommen.
Wer kann gewählt werden? > Oberbürgermeister:
Zur Hauptverwaltungsbeamtin / Hauptverwaltungsbeamten kann gewählt werden, wer am Wahltag
- mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist, (hier gibt es die Höchstgrenze)
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Hier verlangen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht, dass die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz in dem Wahlgebiet hat, in dem sie oder er kandidiert.
Hinweis: es könnte also ein spanischer Bürger, der in Madrid wohnt (auch nach der Wahl) sich aufstellen lassen und gewählt werden. Es steht auch nicht geschrieben, dass diese Person deutsch sprachen kann. Komisch, ist aber so.
Wie kommt man auf einen Wahlvorschlag?
Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann
- sich als Kandidatin oder Kandidat auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn sie bzw. er der Partei angehört oder parteilos ist, (man muss also nicht Mitglied der Partei sein, bei der man sich aufstellen lässt)
- mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen eine Wählergruppe bilden und mit diesen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Liste aufstellen, oder
- als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber zur Wahl antreten.
Die Bestimmung der Kandidatinnen und Kandidaten und ihre Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe (= parteiähnliche Struktur mit Statut und Programm) muss in geheimer Abstimmung von der jeweiligen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung der Partei oder Wählergruppe erfolgen.
An der geheimen Abstimmung dürfen nur wahlberechtigte Deutsche und Unionsbürger teilnehmen, die Mitglieder der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe sind. Die geheime Abstimmung ist nur gültig, wenn an ihr mindestens drei wahlberechtigte Personen teilgenommen haben. (Damit können auch Kleinparteien oder Wählergruppen eine Chance auf einen Sitz im Stadtrat haben.)
Für die Gründung einer Wählergruppe reichen im Regelfall drei wahlberechtigte Personen aus. Die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe muss in einer Versammlung der wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger der Wählergruppe erfolgen. Für die Einberufung einer solchen Versammlung sind keine besonderen Förmlichkeiten zu beachten. Alle wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger der Wählergruppe müssen jedoch die Gelegenheit erhalten, an der Versammlung teilnehmen zu können. Auch hier gilt, dass die Bestimmung der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlvorschlag in geheimer Abstimmung erfolgen muss.
Wer als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber zur Wahl antreten will, kann sich selbst vorschlagen.
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber können ihre Wahlvorschläge nur dann einreichen, wenn diese von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereichs durch eine Unterschrift auf einem amtlichen Formular unterstützt werden. Nur wer bereits in der Vertretung des Wahlgebiets (z.B. Stadtrat) oder im Deutschen Bundestag oder Niedersächsischen Landtag vertreten ist, wird von dieser Verpflichtung befreit. Die amtlichen Formulare für die Unterstützungsunterschriften werden von den für das jeweilige Wahlgebiet zuständigen Wahlleiterinnen und Wahlleitern ausgegeben. Dort können auch weitere Informationen, z.B. über die Anzahl der beizubringenden Unterstützungsunterschriften, eingeholt werden.
Für die Kandidatur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin bzw. zum Hauptverwaltungsbeamten gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
(Einzelkämpfer oder neue Parteien müssen also an Haustüren klingeln und um eine Unterschrift bitten. Jeder Haushalt darf nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben. Die weiteren Infos bekommt man unter wahlen@delmenhorst.de)
Wo wird gewählt?
Für die Stimmabgabe werden Wahlbezirke gebildet. Kleinere Gemeinden (nicht mehr als 2 500 Einwohnerinnen und Einwohner) bilden einen Wahlbezirk, größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeinden bestimmen die Anzahl der Wahlbezirke sowie einen Wahlraum für jeden Wahlbezirk.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlraum die Wählerin oder der Wähler ihr/sein Wahlrecht ausüben kann. Wer verhindert ist den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne sein Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Immer mehr Personen machen bei der Briefwahl mit, aber das kann auch Nachteile haben, denn Briefpost kann verloren gehen. Oder: bei einer der letzten Wahlen quoll der Briefkasten der Stadt Delmenhorst am City-Center über. Jeder hätte Wählerstimmen stehlen können.
Daher ist der persönliche Gang zum Wahllokal immer besser und auch schöner. Denn die Teilnahme an einer Wahl ist etwas besonderes. Hier dann der Bürger direkt wählen und auch schauen, wie ein Wahllokal aussieht.
Übrigens dürfen alle Bürger bei den Auszählungen am Abend dabei sein. Nutzt diese Möglichkeit, auch zur Kontrolle der auszählenden Personen.
PS: Früher waren Wahllokale sogar in Kneipen; nach der Wahl an den Tresen und eine Frikadelle essen
Fragen zur Wahl in Delmenhorst oder zur Abholung von Unterlagen für neuen Kandidaten und vieles mehr unter wahlen@delmenhorst.de
Stand: 15.05.2026